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Bericht einer Sozialarbeiterin aus dem Corona-Desaster

Von anonym

Mein Job als Sozialpädagogin gilt als systemrelvant, da ich im Stadtteil für Menschen in vielen unterschiedlichen schwierigen Lebenslagen zuständig bin.

Ich stelle die Verhältnismäßigkeit der getroffenen Entscheidungen in Frage. Ich gebe einen Einblick in die Welt der Menschen in sozialen Notlagen in der Zeit der »Corona-Krise«. Sie sind »Einzelfälle«, aber immer ein Beispiel. Sie stehen für viele andere. Es wird täglich Infektionsschutz über Kinderrechte, Elternrecht, Würde und Bedürfnisse gestellt.

Ich sehe, dass die soziale Schere und das Recht auf Bildung für die Kinder, je länger die Schulen geschlossen sind, immer weiter aufgeht. Die schwächsten Familien leben hier mit drei, vier, fünf Kindern in einer Zwei-Zimmer-Wohnung. Die Angst geht um, überhaupt noch rauszugehen.

Computer oder Drucker sind oft nicht vorhanden, digitales und selbständiges Lernen ist nicht etabliert. Das macht eine so umfassende Begleitung der Hausaufgaben der Schulkinder für manche Familien fast unmöglich. Wir haben keine Möglichkeit, ihnen Notbetreuung anzubieten, wenn die Eltern nicht beide in »Systemrelevanten Berufen« arbeiten oder die Kinder nicht durch Gewalt massiv gefährdet sind.

Bereits in den ersten zwei Wochen des Notstands-Regimes erhielten wir untypisch viele Notrufe von Frauen, die akut erlittene Gewalt im eigenen Haushalt schilderten. Ich halte eine Entwicklung wie in China, also eine Verdreifachung der Anfragen, für realistisch.

Wenn ich mitbekomme, dass den Eltern langsam die Luft ausgeht, informiere ich immer darüber, dass sie doch auch rausgehen dürfen (nur nicht auf den Spielplatz). Da sind sie meist überrascht, manche äußern dann aber auch Angst, und wollen es lieber nicht »riskieren«. Die Angst und Verunsicherung ist sowieso sehr hoch. Das heißt, dass einige in den beengten Wohnverhältnissen ausharren. Dass das zu komplett unausgelasteten Kindern, zu Konflikten und Überforderung führen kann, liegt ja auf der Hand.

Ein 10-jähriges Mädchen lebt erst seit wenigen Monaten in einer Wohngruppe für Kinder. Sie hat regelmäßigen Umgang mit ihren Eltern, alle 14 Tage am Wochenende. Die Einrichtung hat entschieden, sie nicht mehr nach Hause zu lassen während der Zeit. Sie berufen sich auf die Empfehlungen der Landesbehörde, die sagt: »Wir empfehlen den Trägern, die Sorgeberechtigten aufzuklären und darauf hinzuwirken, dass Heimfahr-Wochenenden möglichst unterbleiben. Sollten die Sorgeberechtigen auf eine Beurlaubung Ihrer Kinder bestehen, gilt der Vorrang des Elternrechtes.«

Natürlich haben die Eltern »zugestimmt«, denn sie sind genauso verunsichert wie alle. Für ein Kind in dem Alter und welches erst so kurz in der Einrichtung lebt, ist das allerdings wirklich unzumutbar und kann zu großer Verunsicherung führen.

Andere Einrichtungen hatten bereits in der ersten Corona-Woche, vorauseilend, also bevor es die Landesempfehlungen gab, Gruppen geschlossen und Kinder einfach heimgeschickt. Was in einigen Fällen aufgrund der sehr realistischen Überforderung der Eltern in kurzer Zeit ebenso unzumutbar ist. Da gleichzeitig Gruppen geschlossen und teilweise Mitarbeiter bereits in Kurzarbeit geschickt wurden, dauert die Rücknahme der Kinder immer noch an. Nun muss mit noch weniger Personal gearbeitet werden.

Eine Jugendliche hat sich nicht an die Regelung gehalten und ist zu ihrer Familie abgehauen. Sie soll jetzt bis zum Ende der Maßnahmen nicht wieder zurück in die Gruppe können dürfen. Wenn es zuhause wieder knallt, muss sie zwei Wochen in ein Quarantäne-Zimmer. Es ist zu erwarten, dass sie es dann weder in der Einrichtung, noch zuhause aushält und streunt...

Eine Inobhutnahmegruppe entschied, Jugendliche nur noch nach vorheriger negativer Testung auf Corona aufzunehmen. Es handelt sich um kurzfristige Maßnahmen, die schnell umgesetzt werden müssen, und dann bekommt man ja gar keinen Test auf Verdacht. Also: Nun wurde die Gruppe geschlossen, die Mitarbeiter sind in Kurzarbeit... uns stehen also im näheren Umkreis deutlich weniger Plätze zur Verfügung, und das in einer Zeit, in der die Verhältnisse zuhause sehr eng sind.

Ein alleinerziehender Vater meldete sich heute und berichtete, er habe sich für die Osterferien Urlaub genommen, habe mit der Einrichtung und seinem Kind alles besprochen, also dass er komplett gewährleistet, in den zwei Wochen die Hygieneregeln für das Kind sicherzustellen. Heute rief die Einrichtung an, dass sie das Kind nun doch nicht schicken könnten. Sie beriefen sich wieder auf die Landesempfehlungen. Das Kind ist 7 Jahre alt.

Tagesgruppen sind Einrichtungen, in denen Kinder nur tagsüber, aber lange betreut werden. Diese wurden, meist ebenfalls vorausseilend, geschlossen. Da einige Familien allmählich Überforderung und dringenden Bedarf anmeldeten, bewegt sich nun endlich etwas in Richtung Notgruppen.

Ambulante, aufsuchende Leistungen wurden zum Großteil erst mal vorausseilend eingestellt, jetzt häufig per Telefon/Skype. Teilweise auch von Eltern ausgehend, die aus Angst noch nicht einmal Spaziergänge ihres Kindes mit dem ambulanten Betreuers bei Einhaltung des Abstands zulassen. Ich finde interessant, dass notwendige und bewilligte Hilfen sich vorauseilend im Sinne des Seuchenschutzes als »nicht-notwenigen Kontakt« verstehen — und schade, dass Kindern auch noch dieser letzte Außenkontakt einfach genommen wird.

Von einer Kollegin aus der Pflegeberatung hörte ich: Eine Familie musste die demente, pflegebedürftige Großmutter an der Pforte des Pflegeheims »abgeben« und darf sie nun erst besuchen, wenn die Corona-Zeit vorüber ist. Eine Tochter hatte ihre hochbetagte, demente Mutter in der Pflegeeinrichtung über mehrere Tage nicht mehr telefonisch erreicht und war gegen die Vorgabe zu ihr gefahren. Dort fand sie ihre Mutter lethargisch und eingekotet vor. Sie macht den Pflegekräften keinen direkten Vorwurf. Dort herrsche zusätzliche Personalnot. Aber ihr wird es verboten, ihre Mutter zu unterstützen. Von der Einrichtung wurde erwägt, sie zu melden/anzuzeigen, weil sie unerlaubt ins Haus gegangen sei. Die alten Menschen vereinsamen.

Eine Mutter hatte einige Zeit gewartet und freute sich auf die zu ihrer Gesundheit bewilligten Mutter-Kind-Kur, die in den Osterferien beginnen sollte. Ist natürlich abgesagt. Das passiert ja flächendeckend. Ich frage mich, wie denn das wieder aufgeholt werden soll?

Werdende Mütter berichten davon, dass die Schwangerschaftes- und Geburtsvorbereitungskurse, aber auch Elternkurse ausfallen, die oft vor allem beim ersten Kind sehr zur Sicherheit beitragen und teilweise auch notwendig sind. Väter dürfen nicht mehr bei der Geburt dabei sein, und die Mutter und das Neugeborene nicht in der Klinik besuchen, ebenso Geschwister. Das ist für die frühe Bindung schade bis schädlich.

Häufig werden zur Zeit Umgänge von Kindern mit dem getrennt lebenden Elternteil mit der Begründung des Infektionsschutzes ausgesetzt. Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen und braucht hier Verlässlichkeit.

Ich finde, dass hier ein Sozialabbau zu sehen ist, der zu Rückstau und Rückschlägen führt und längerfristig Menschen von notwendigen Hilfsmaßnahmen abschneidet. Mit fehlt hier absolut die Verhältnismäßigkeit. Ganz erstaunlich schlimm finde ich die Akzeptanz, so etwas mit sich machen zu lassen!




Dieser Text erschien in Ausgabe N° 4 am 07. Mai 2020




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